Besetzung der Schiedsstelle
Die Gemeinde Milower Land sucht nach Ablauf der aktuellen Wahlperiode ab dem 25.02.2020 für die Dauer von 5 Jahren geeignete Personen zur Besetzung des Ehrenamtes
eine(n) Vorsitzende(n) der Schiedsstelle
&
eine stellvertretende Schiedsperson
Folgende Voraussetzungen müssen/sollten erfüllt sein:
- Sie besitzen das Wahlrecht.
- Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Milower Land.
- Sie sollten Autorität und die Fähigkeit besitzen, sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten und das erforderliche Verhandlungsgeschick besitzen.
- Sie sollten einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsstand haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
- Als Organ der Rechtspflege müssen Sie in und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein.
Der Schiedsstelle obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Durchführung von Schlichtungsverfahren (Bürgerliche Streitigkeiten, Dinge des Strafrechts)
- Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
- Führung des Protokoll- und Kassenbuches
- und Durchführung der Abrechnungen mit der Gemeinde
Die Gemeinde Milower Land bietet:
- Kostenübernahme für Sachkosten sowie Grund- und Aufbauseminare
- Räumlichkeiten für Sprechstunden und Verhandlungsführung
- fördernde Mitgliedschaft im Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. BDS
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von der Gemeindevertretung gewählt und von dem Direktor des Amtsgerichts Rathenow berufen und verpflichtet.
Wenn Sie sich für die Ausübung des Ehrenamtes interessieren und Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte telefonisch (03386 270917), per Mail an ordnungsamt@milowerland.de oder schriftlich bei der
Gemeinde Milower Land
Friedensstraße 86
14715 Milower Land
Verbindliche Bewerbungen für das Ehrenamt richten Sie bitte ausschließlich schriftlich unter Beifügung des Lebenslaufes bis zum 17.12.2019 an die oben genannte Stelle.
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