Prüfung der Grabsteine auf Standsicherheit

Milower Land, den 22.​04.​2026

Nach Beendigung der Frostperiode wird auf den Friedhöfen der Gemeinde Milower Land die einmal
jährlich vorgeschriebene Prüfung der Grabsteine auf Standsicherheit durchgeführt.


Der bzw. die Nutzungsberechtigte/n wird/werden aufgefordert, vor der hiermit angekündigten
Standfestigkeitsprüfung selbst die Standsicherheit des Grabmals in Augenschein zu nehmen und
im Bedarfsfall eine notwendige Sicherung und Reparatur durch eine dazu befähigte Fachfirma
durchführen zu lassen.


Rechtsgrundlage:
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen
ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen.
Die regelmäßige Standsicherheitsprüfung ist in der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der
Gartenbau-Berufsgenossenschaft begründet und erfolgt nach BIV Richtlinie zur Erstellung und Prüfung
von Grabmalanlagen.


Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?
Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von
Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen.
Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale, die zum Teil
mehrere hundert Kilogramm wiegen, zurückzuführen sind.
Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf unserem Friedhof
keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgeht und somit Unfälle verhindert werden.
Die Standsicherheitsprüfung ist daher keine Behördenwillkür, auch wenn sie oftmals den Unmut
der Friedhofsnutzer hervorruft und Kritik laut wird, denn jedes Jahr wieder werden bei der Kontrolle
lockere Grabmale festgestellt.


Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber
versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, müssen
die betroffenen Grabmale fachgerecht umgelegt werden. Die Nutzungsberechtigten erhalten, soweit
bekannt, eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen.


Entstehende Kosten gehen zu Lasten der/des Nutzungsberechtigten des betroffenen Grabes.
 

Mit freundlichem Gruß
Ihre Friedhofsverwaltung
1.A. J. Utech