Erklärung der Eltern zum aktuellen Betreuungsumfang
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
derzeit besuchen nicht alle Kinder, die einen Betreuungsvertrag mit der Gemeinde Milower Land haben, unsere Einrichtungen. Dies betrifft insbesondere Hortkinder, aber auch Kinder, die noch nicht im Grundschulalter sind und deren Eltern freiwillig die Betreuungsangebote nicht wahrnehmen.
Für Kinder, die in den Monaten Januar bis März 2021 die Betreuungsangebote in Kita und Hort nicht wahrnehmen, wird die Gemeinde Milower Land den eingezogenen Beitrag zurückerstatten. Für Kinder, die den vertraglichen Betreuungsumfang zu weniger als 50% in Anspruch nehmen erfolgt eine Rückerstattung der Hälfte der erhobenen Beiträge. Das entsprechende Antragsformular finden Sie nachfolgend.
Aus buchhalterischen Gründen wurden und werden die fälligen Kitabeiträge in den Monaten Januar bis März wie gewohnt eingezogen. Entsprechend der Zweiten Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg und der tatsächlichen Inanspruchnahme des Betreuungsangebots erfolgt im März die Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge.
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