Die Grundsteuerreform kommt – was ändert sich in 2022?
Die Grundsteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle für Sie als Städte und Gemeinden. Ab
2025 wird sie auf der Grundlage neuer gesetzlicher Regelungen erhoben, da das Bundesverfassungsgericht
in 2018 entschieden hat, dass die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 beziehungsweise 1964 ab 2025 nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen. Zukünftig wird
es alle sieben Jahre eine Neubewertung geben. Der 1. Januar 2022 war der erste Stichtag für die
Neubewertung. Die nächste Neubewertung wird 2029 durchgeführt.
Weiter Infos finden Sie in dem beigefügten PDF