Informationen zur Grundsteuerreform 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung im Grundsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt, so mussten die Finanzämter eine Neubewertung für sämtliche Grundstücke vornehmen und anhand Ihrer Angaben, neue Messzahlen errechnen. Dies sollte Ihnen im vergangenen Jahr per Bescheid über das Finanzamt mitgeteilt worden sein, sofern Sie alle erforderlichen Angaben gemacht haben.
Die Gemeinde Milower Land war in der Folge verpflichtet, die Hebesätze für Grundsteuer A und B neu festzusetzen. Auf die Einführung der neuen Grundsteuer C wird in der Gemeinde Milower Land verzichtet.
Ihre Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation Ihrer individuellen Grundsteuermesszahl des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde. Im Rahmen des Sachwertverfahrens ermittelt das Finanzamt den Wert Ihrer Immobilie durch die Bewertung des Bodenwerts sowie des Gebäude- und Substanzwerts und bestimmt so die Grundsteuermesszahl.
Die Änderungen der Grundsteuern sollen weitgehend "aufkommensneutral" vollzogen werden. Der Zeitpunkt der Festsetzung der Hebesätze ist durch das späte Vorliegen der Messzahlen vom Finanzamt begründet.
In der Gemeinde Milower Land erfolgte der Beschluss der Hebesätze mit der Haushaltssatzung, in der Sitzung der Gemeindevertretung am 4. Dezember 2024.
Die neuen Hebesätze wurden wie folgt beschlossen:
Grundsteuer A | Grundsteuer B | ||
Bisher: | Neu ab 2025: | Bisher: | Neu ab 2025: |
300 % | ↓ 270 % | 374 % | ↓ 320 % |
Eine erste Orientierung für den aufkommensneutralen Hebesatz für jede Kommune bietet das sogenannte „Hebesatzregister“ des Landes Brandenburg. Die Orientierungshebesätze des Hebesatzregisters bieten einen Hinweis darauf, wie das Aufkommen der Grundsteuer in einer Kommune auf dem bisherigen Niveau gehalten werden kann – dies wird als „Aufkommensneutralität“ bezeichnet.
Die hier vorgeschlagenen Hebesätze entsprechen den beschlossenen Hebesätzen in der Gemeinde Milower Land. Die Reform der Grundsteuer soll nicht zu einer verdeckten Erhöhung der Einnahmen führen. Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht automatisch auch Belastungsneutralität: Die Höhe der Grundsteuer, die eine Person oder ein Unternehmen zu zahlen hat, kann sich gerade auch dann ändern, selbst wenn eine Kommune aufkommensneutrale Hebesätze festlegt.
Aufkommensneutralität bezieht sich allein auf die Finanzen der jeweiligen Kommune, nicht auf die Belastung der Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen.
Vergleich: | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Summe | Differenz |
---|---|---|---|---|
Steuer 2024 | 86.278 | 354.799 | 441.077 | |
Steuer 2025 | 89.791 | 347.052 | 436.843 | -4.324 |
Es muss folglich darauf hingewiesen werden, dass ein Vergleich der alten Einheitswerte mit den neuen Grundsteuerwerten nicht zielführend ist und eine Änderung der individuellen Grundsteuerlast, nur mit dem Finanzamt erreicht werden kann.
Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate bleiben bestehen. Von Ihnen ggf. eingereichte Daueraufträge sind abzuändern.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung