Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2.Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Geltungsbereich des Bebauungsplans (BP) „Freilandsolaranlage Vieritz“ im OT Vieritz gem. §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
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Die Gemeinde Milower Land hat auf ihrer Sitzung am 09.12.2020 den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Geltungsbereich des Bebauungsplans (BP) „Freilandsolaranlage Vieritz“ im OT Vieritz gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Änderungsbereich wird als Sondergebiet Freilandsolarfläche ausgewiesen. Das Planverfahren zur 2. Änderung des FNP wird gemäß §13 BauGB durchgeführt.
Folgende Unterlagen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt:
- Entwurf 2.Änderung FNP OT Vieritz in der Fassung vom August 2020 bestehend aus der Planzeichnung mit dem Änderungsbereich und der Begründung mit Umweltbericht und dem Artenschutz (BNatSchG).
Folgende Themen und umweltbezogene Informationen sind in der Begründung verfügbar und können eingesehen werden:
-
Grundlagen zum Planverfahren
-
Ausgangssituation im Änderungsbereich
-
Begründung zur Änderung des FNP
-
Darstellung im FNP u. Planerisches Konzept
-
Immissionsschutz
-
Wasserflächen u. Überschwemmungsgebiete
-
Denkmalschutz
-
Belange der Land- und Forstwirtschaft
-
Grünordnung
-
Spezieller Artenschutz gem. §44 BNatSchG
-
Umweltbericht nach §13 BauGB
Die Planungsunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus und können in der Gemeindeverwaltung, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land, Haus 1, Zimmer 25 (Versammlungsraum) in der Zeit vom
06.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021
während der Diensstunden
Montag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag |
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.milowerland.de unter der Rubrik „Aktuelles & Service / Planen und Bauen / öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Nach §3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, das auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Felix Menzel
Bürgermeister
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2.Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Geltungsbereich des Bebauungsplans (BP) „Freilandsolaranlage Vieritz“ im OT Vieritz gem. §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) | |
Bekanntmachung | Dezember 2020 |
FNP-Milow Änderung-Freilandsolarflächen Vieritz Begründung | August 2020 |
FNP-Milow Änderung-FreilandsolaranlageVieritz Planurkunde | August 2020 |
Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Änderung des Bebauungsplans
Milow 003 „Springberg„ gem. §3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB)
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Die Gemeinde Milower Land hat auf ihrer Sitzung am 17.06.2020 den Entwurf zur 3.Änderung des Bebauungsplans (B-Plan) Milow 003 „Springberg“ im OT Milow nach Einarbeitung der Anregungen und Bedenken, die durch die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingegangen waren, gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung des überarbeiteten Entwurfes der 3.Änderung des Bebauungsplanes Milow 003 „Springberg“ beschlossen. Die 3.Änderung des B-Plans umfasst die Planungsrechtliche Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung in den Baufelder MI 1, MI 2.1, MI 2.2 und MI 3 von Mischgebietsflächen (MI) in Wohnbauflächen (WA als allgemeines Wohngebiet) und deren notwendige Anpassung der Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,4.
Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit werden folgende Unterlagen ausgelegt:
- Entwurf der 3.Änderung B-Plan Milow 003 „Springberg“ in der Fassung vom Mai 2020 bestehend aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gem.§44 BNatSchG
- Artenschutz – Kurzbericht zur Begehung in der Fassung vom 05.05.2020
- Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Bestandteile des ausgelegten Umweltberichts sind:
- Umweltbericht deren Aufgaben u. Inhalte, Szenarienaufstellung, Bestandsdarstellung Umweltzustand
- Untersuchung der relevanten Schutzgüter: Boden, Wasser, Pflanzen/Tiere/Lebensräume, Klima /Luft, Landschaft, Kultur, biologische Vielfalt, Mensch/Gesundheit, Natura2000
- Entwicklung und Prognose Umweltzustand
- Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachhaltigen Auswirkungen
- Zusammenfassung Prognose der Auswirkungen
Umweltbezogene Stellungnahmen von folgenden Behörden liegen aus:
- Landkreis Havelland vom 25.11.2019 (Bauordnungsamt, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Untere Denkmalbehörde, Gesundheitsamt, Ordnungs- und Verkehrsbehörde SG Brandschutz)
- Gemeinsame Landesplanungsabteilung Land Brandenburg und Berlin vom 26.11.2019
- Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom 19.11.2019
- Landesamt für Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz – Immissionsschutz und Abteilung Wasserwirtschaft) vom 15.11.2019
- Landesamt für Bauen und Verkehr vom 11.11.2019
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg vom 22.10.2019
- Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 24.10.2019
- Zentraldienst Polizei Brandenburg vom 15.10.2019
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 15.10.2019
- Wasser- und Abwasserverband Rathenow vom 19.11.2019
- NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg vom 16.10.2019
Die Planungsunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus und können in der Gemeindeverwaltung, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land, Haus 1, Zimmer 25 (Auslegungsraum) in der Zeit vom
09.07.2020 bis einschließlich 10.08.2020
während der Diensstunden
Montag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag |
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.milowerland.de unter der Rubrik „Aktuelles & Service / Planen und Bauen / öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Felix Menzel
Bürgermeister
Bekanntmachung
zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Kleiner Mühlenweg" im OT Bützer
gem. §3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB)
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Die Gemeinde Milower Land hat auf ihrer Sitzung am 17.06.2020 den Entwurf zum Bebauungsplan (BP) „Kleiner Mühlenweg“ im OT Bützer, nach Einarbeitung der Stellungnahmen zur öffentlichen Bürger- und Trägerbeteiligung gebilligt und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Das Bebauungs-planverfahren wird nach §13b BauGB im vereinfachten einstufigen Verfahren durchgeführt.
Folgende Unterlagen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt:
- Entwurf BP „Kleiner Mühlenweg“ im OT Bützer in der Fassung vom Mai 2020 bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, spezieller Artenschutz gem. §44 BNatSchG
- Abwägungsprotokoll vom 18.05.2020 zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
- die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Folgende umweltbezogenen Informationen und Erläuterungen sind in der Begründung verfügbar und können eingesehen werden:
- Immissionsschutz
- Wasserflächen u. Überschwemmungsgebiete
- Land- und Forstwirtschaft
- naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
- Umweltbericht
Umweltbezogene Stellungnahmen von folgenden Behörden liegen aus:
- Landkreis Havelland vom 05.05.2020 (Bauordnungsamt, Untere Naturschutz-behörde, Untere Wasserbehörde, Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutz-behörde, Untere Denkmalbehörde, Ordnungs- und Verkehrsamt SG Brandschutz)
- Gemeinsame Landesplanungsabteilung Brandenburg - Berlin vom 11.05.2020
- Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom 16.04.2020
- Landesamt für Umwelt vom 07.05.2020
- Landesamt für Bauen/Verkehr vom 22.04.2020
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg vom 04.05.2020
- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege vom 06.04.2020
- Landesbetrieb Forst Brbg. vom 30.03.2020
- Wasser- und Abwasserverband Rathenow vom 21.04.2020
- NBB Netzgesell. Berlin-Brbg. vom 03.04.2020
Die Planungsunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus und können in der Gemeindeverwaltung, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land, Haus 1, Zimmer 25 (Versammlungsraum) in der Zeit vom
27.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020
während der Diensstunden
Montag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag |
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.milowerland.de unter der Rubrik „Aktuelles & Service / Planen und Bauen / öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Nach §3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum BP „Kleiner Mühlenweg“ im OT Bützer unberücksichtigt bleiben.
Felix Menzel
Bürgermeister
Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan "Am Mühlenberg" im OT Großwudicke
gem. §3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB)
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Die Gemeinde Milower Land hat auf ihrer Sitzung am 17.06.2020 den Entwurf zum Bebauungsplan (BP) „Am Mühlenberg“ im OT Großwudicke gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Folgende Unterlagen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum oben genannten BP ausgelegt, die Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, die Begründung mit Bearbeitungsstand vom April 2020 und das Immissionsschutzgutachten vom 29.05.2020. Das Bebauungsplanverfahren wird nach §13b BauGB im vereinfachten einstufigen Verfahren durchgeführt.
Es sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen in der Begründung und den Gutachten verfügbar und können eingesehen werden. Erläuterungen im Planverfahren zu dem Punkt Umweltbelange und den Themen:
- Immissionsschutz
- Wasserflächen u. Überschwemmungsgebiete
- Denkmalschutz
- Land- und Forstwirtschaft
- naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, spezieller Artenschutz gem. §44 BNatSchG
- Umweltbericht
Erläuterungen im Planverfahren aus dem Gutachten zum Immissionsschutz:
- Grundlagen und Aufgabenstellung
- Ermittlung und Beurteilung der Immissionen
- Gewerbe- und Verkehrslärmeinwirkungen
- Festsetzungen zum Schallschutz im BP
- Schießlärmeinwirkungen
- Qualität zum Prognoseverfahren
- Emissionskataster (tabellarisch & grafisch)
- Schallimmissionspläne, Lagepläne
Die Planungsunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus und können in der Gemeindeverwaltung, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land, Haus 1, Zimmer 25 (Versammlungsraum) in der Zeit vom
27.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020
während der Diensstunden
Montag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag |
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Nach §3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, das auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum BP „Am Mühlenberg“ im OT Großwudicke unberücksichtigt bleiben.
Felix Menzel
Bürgermeister
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan "Am Mühlenberg" im OT Großwudicke gem. §3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) |
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Bekanntmachung | Juli 2020 |
Planzeichnung | April 2020 |
Begründung | April 2020 |
Schallschutzgutachten | Mai 2020 |
Bekanntmachung
zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Freilandsolaranlage Vieritz" im OT Vieritz
gem. §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
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Die Gemeinde Milower Land hat auf ihrer Sitzung am 17.06.2020 den Entwurf des Bebauungsplans (BP) gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum BP „Freilandsolaranlage Vieritz“ im OT Vieritz beschlossen. Der Vorentwurf zum BP, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Bearbeitungsstand vom April 2020. Das Planverfahren wird als Normalverfahren gemäß des §13 BauGB durchgeführt.
Die Planungsunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus und können in der Gemeindeverwaltung, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land, Haus 1, Zimmer 25 (Auslegungsraum) in der Zeit vom
27.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020
während der Diensstunden
Montag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag |
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.milowerland.de unter der Rubrik „Aktuelles & Service / Planen und Bauen / öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Nach §3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Felix Menzel
Bürgermeister
Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Freilandsolaranlage Vieritz" im OT Vieritz gem. §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) |
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Bekanntmachung | Juli 2020 |
Planzeichnung | April 2020 |
Begründung | April 2020 |
Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans Jerchel im Geltungsbereich VBP "Solarpark Jerchel West" im OT Jerchel
gem. §3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB)
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Die Gemeinde Milower Land hat auf ihrer Sitzung am 17.06.2020 den Entwurf zur 2.Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Geltungsbereich des Bebauungsplans (BP) „Solarpark Jerchel West“ im OT Jerchel gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Änderungsbereich wird als Sonderfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik ausgewiesen. Das Planverfahren zur 2.Änderung des FNP wird gemäß §13 BauGB durchgeführt.
Folgende Unterlagen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt:
- Entwurf 2.Änderung FNP OT Jerchel in der Fassung vom 04.05.2020 bestehend aus der Planzeichnung mit dem Änderungsbereich (Teil A), die Begründung (Teil B) und den Umweltbericht (Teil C)
Folgende Themen und umweltbezogene Informationen sind in der Begründung (Teil B) verfügbar und können eingesehen werden:
- Beschreibung Vorhaben u. Änderungsbereich
- Übergeordnete Ziele
- Planungsrechtliche Situation und Änderung
- Planungskonzept und Auswirkungen
- Flächenstatistik
Folgende Themen und umweltbezogene Informationen sind in dem Umweltbericht (Teil C) verfügbar und können eingesehen werden:
- Eingriffs- und Ausgleichsregelung
- Artenschutzrechtlicher Fachteil
- Ausführungs- und Beweidungskonzept
Die Planungsunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus und können in der Gemeindeverwaltung, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land, Haus 1, Zimmer 25 (Versammlungsraum) in der Zeit vom
27.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020
während der Diensstunden
Montag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag |
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.milowerland.de unter der Rubrik „Aktuelles & Service / Planen und Bauen / öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Nach §3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, das auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutznutzungsplan Jerchel unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Felix Menzel
Bürgermeister
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans Jerchel im Geltungsbereich VBP "Solarpark Jerchel West" im OT Jerchel gem. §3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) |
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Bekanntmachung | Juli 2020 |
Vorentwurf Planzeichnung | Mai 2020 |
Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1.Änderung des
Flächennutzungsplans Milow im Geltungsbereich BP „Springberg“ und
„KITA Bahndamm“ im OT Milow gem. §3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB)
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Die Gemeinde Milower Land hat auf ihrer Sitzung am 17.06.2020 den Entwurf zur 1.Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Geltungsbereich der Bebauungspläne (BP) „Springberg“ und „KITA Bahndamm“ im OT Milow gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Folgende Unterlagen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1.Änderung des FNP OT Milow ausgelegt, die Planzeichnung mit deren Änderungsbereiche und die Begründung mit Bearbeitungsstand vom Juni 2020. Das Planverfahren zur 1.Änderung des FNP wird gemäß §13 BauGB durchgeführt.
In der Begründung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können eingesehen werden.
Die Erläuterungen im Planverfahren zu dem Punkt Umweltbelange und den Themen:
- Immissionsschutz
- Wasserflächen u. Überschwemmungsgebiete
- Denkmalschutz
- Grünordnung und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
- Spezieller Artenschutz gem. §44 BNatSchG
Die Planungsunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus und können in der Gemeindeverwaltung, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land, Haus 1, Zimmer 25 (Versammlungsraum) in der Zeit vom
27.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020
während der Diensstunden
Montag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag |
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.milowerland.de unter der Rubrik „Aktuelles & Service / Planen und Bauen / öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Nach §3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, das auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutznutzungsplan Milow unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Felix Menzel
Bürgermeister
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1.Änderung des Flächennutzungsplans Milow im Geltungsbereich BP „Springberg“ und „KITA Bahndamm“ im OT Milow gem. §3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) |
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Bekanntmachung | Juli 2020 |
Planzeichnung | Juni 2020 |
Begründung | Juni 2020 |
Bekanntmachung
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Jerchel West“ im OT Jerchel gem. §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
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Die Gemeinde Milower Land hat auf ihrer Sitzung am 17.06.2020 den Entwurf zum vorhaben- bezogenen Bebauungsplan (VBP) „Solarpark Jerchel West“ im OT Jerchel gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der VBP wird im Normalverfahren wird gemäß §13 BauGB durchgeführt.
Folgende Planungsunterlagen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt:
- Entwurf VBP „Solarpark Jerchel West“ in der Fassung vom 04.05.2020 bestehend aus der Planzeichnung mit Festsetzungen (Teil A), die Begründung (Teil B) und den Umweltbericht (Teil C) mit Planzeichnungen (Teil C I und C II)
Folgende Themen und umweltbezogene Informationen sind in der Begründung (Teil B) verfügbar und können eingesehen werden:
- Planungsgegenstand
- Planinhalte und Planfestsetzungen
- Auswirkungen des Bauleitplans
- Abwägung
- Entwicklung der Planung und Erklärung
Folgende Themen und umweltbezogene Informationen sind in dem Umweltbericht (Teil C) verfügbar und können eingesehen werden:
- Eingriffs- und Ausgleichsregelung
- Artenschutzrechtlicher Fachteil
- Ausführungs- und Beweidungskonzept
- Planzeichnung Teil C I – Bestandsplan
- Planzeichnung Teil C II – Naturschutzfachliche Maßnahmen
Die Planungsunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus und können in der Gemeindeverwaltung, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land, Haus 1, Zimmer 25 (Versammlungsraum) in der Zeit vom
27.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020
während der Diensstunden
Montag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag |
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.milowerland.de unter der Rubrik „Aktuelles & Service / Planen und Bauen / öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Nach §3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, das auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den VBP „Solarpark Jerchel West“ unberücksichtigt bleiben.
Felix Menzel
Bürgermeister
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Jerchel West“ |
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Bekanntmachung | Juli 2020 |
Planzeichnung mit Festsetzung Vorentwurf | Mai 2020 |