Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Kiefernweg“ im OT Bützer gem. §3 Abs.2 BauGB
Die Gemeinde Milower Land hat auf ihrer Sitzung am 17.03.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan (BP) „Kiefernweg“ im OT Bützer gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Das Planverfahren zum BP wurde mit dem Aufstellungsbeschluss am 18.12.2019 beschlossen und im vereinfachten Verfahren nach §13b BauGB durchgeführt. Mit dem Verfahren nach §13b BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Folgende Planungsunterlagen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum oben genannten BP ausgelegt:
- Entwurf BP „Kiefernweg“ in der Fassung vom Januar 2021 bestehend aus der Planzeichnung mit Festsetzungen, der Begründung, das Artenschutzrechtliche Gutachten vom 28.07.2020 und die bisherigen Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Die Planungsunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus und können in der Gemeindeverwaltung, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land, Haus 1, Obergeschoss - Zimmer 22 (Sekretariat) in der Zeit vom vom
17.05.2021 bis 17.06.2021
während der Dienststunden
Mo. 9.00 - 12.00 Uhr
Di. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mi. 9.00 - 12.00 Uhr
Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Fr. 9.00 - 11.00 Uhr
eingesehen werden.
Zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen ist die Einsichtnahme zu den o. g. Zeiten nur nach vorheriger Terminabstimmung unter 03386 2709-0 möglich.
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.milowerland.de unter der Rubrik „Aktuelles &
Service / Planen und Bauen / öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Nach §3 Abs.2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum BP „Kiefernweg“ im OT Bützer unberücksichtigt bleiben.
Felix Menzel
Bürgermeister
Anlagen:
Bekanntmachung öffentliche Auslegung BP Kiefernweg Bützer
Bekanntmachung 02 öffentliche Auslegung BP Kiefernweg Bützer
Kiefernweg Bützer Planzeichnung
Kiefernweg Bützer Gutachten Artenschutz PhilipKoßmann
STN1 Landkreis HVL Bauordnungsamt
STN2 MIL GL Gemeinsame Landesplanung
STN3 Regionale Planungsgem. HVL-Fläming
STN6 LS Landesbetrieb Straßenwesen
STN8 Landesamt Denkmlapflege-Archäologie
STN9 Landesamt Bergbau, Geologie, Rohstoffe
STN10 WAV Wasser-Abwasserverband Rathenow
STN13 Polizei Land Brandenburg