Bekanntmachung
zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan
„Kleiner Mühlenweg“ im OT Bützer gem. §4a Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeinde Milower Land hat auf ihrer Sitzung am 17.03.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan (BP) „Kleiner Mühlenweg“ im OT Bützer gebilligt und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Das Planverfahren zum BP wurde mit dem Aufstellungsbeschluss am 18.12.2019 beschlossen und im vereinfachten Verfahren nach §13b BauGB durchgeführt. Mit dem Verfahren nach §13b BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Folgende Planungsunterlagen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt:
- Entwurf BP „Kleiner Mühlenweg“ in der Fassung vom Dezember 2020 bestehend aus der Planzeichnung mit Festsetzungen, der Begründung, Artschutzrechtlicher Fachbeitrag gem. § 44 BNatSchG, die DIN 4109 zum Immissionsschutz und die bisherigen Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.
Die Planungsunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus und können in der Gemeindeverwaltung, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land, Haus 1, Obergeschoss - Zimmer 22 (Sekretariat) in der Zeit vom
17.05.2021 bis 17.06.2021
während der Dienststunden
Mo. 9.00 - 12.00 Uhr
Di. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mi. 9.00 - 12.00 Uhr
Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Fr. 9.00 - 11.00 Uhr
eingesehen werden.
Zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen ist die Einsichtnahme zu den o. g. Zeiten nur nach vorheriger Terminabstimmung unter 03386 2709-0
möglich.
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.milowerland.de unter der Rubrik „Aktuelles &
Service / Planen und Bauen / öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Nach §4a Abs.3 BauGB ist die Öffentlichkeit über die geänderte oder ergänzte Planung zum Bauleitverfahren öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den BP „Kleiner Mühlenweg“ im OT Bützer unberücksichtigt bleiben.
Felix Menzel
Bürgermeister
Anlagen:
Bekanntmachung öffentliche Auslegung BP Kleiner Mühlenweg Bützer
Bekanntmachung02 öffentliche Auslegung BP Kleiner Mühlenweg Bützer
BP Mühlenweg Bützer Planzeichnung
BP Mühlenweg Bützer Begründung
BP Mühlenweg Bützer DIN 4109-1 Schallschutz Hochbau
BP Abwägungsprotokoll Träger öffentlicher Belange BP Kleiner Mühlenweg Bützer
STN00 öffentliche Auslegung - Bürgerbeteiligung
STN01 Landkreis Havelland Bauordnungsamt
STN01a Landkreis Havelland Bauordnungsamt
STN01b Landkreis Havelland Bauordnungsamt
STN02 MIL GL Gemeinsame Landesplanung
STN03 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming
STN05 Landesamt für Bauen und Verkehr
STN06 LS Landesbetrieb Straßenwesen Land Brbg
STN07 Brbg Landesamt für Denkmlapflege
STN08 Bundesamt Infrastruktur Umweltschutz der Bundeswehr
STN09 Zentraldienst Polizei Brandenburg
STN10 Landesbetrieb Forst Brandenburg
STN11 WAV Wasser Abwasserverband Rathenow