Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1.Änderung des
Flächennutzungsplans Milow im Geltungsbereich BP „Springberg“ und
„KITA Bahndamm“ im OT Milow gem. §3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeinde Milower Land hat auf ihrer Sitzung am 17.06.2020 den Entwurf zur 1.Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Geltungsbereich der Bebauungspläne (BP) „Springberg“ und „KITA Bahndamm“ im OT Milow gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Folgende Unterlagen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1.Änderung des FNP OT Milow ausgelegt, die Planzeichnung mit deren Änderungsbereiche und die Begründung mit Bearbeitungsstand vom Juni 2020. Das Planverfahren zur 1.Änderung des FNP wird gemäß §13 BauGB durchgeführt.
In der Begründung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können eingesehen werden.
Die Erläuterungen im Planverfahren zu dem Punkt Umweltbelange und den Themen:
- Immissionsschutz
- Wasserflächen u. Überschwemmungsgebiete
- Denkmalschutz
- Grünordnung und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
- Spezieller Artenschutz gem. §44 BNatSchG
Die Planungsunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus und können in der Gemeindeverwaltung, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land, Haus 1, Zimmer 25 (Versammlungsraum) in der Zeit vom
27.07.2020 bis 28.08.2020
während der Dienststunden
Mo. 9.00 - 12.00 Uhr
Di. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mi. 9.00 - 12.00 Uhr
Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.milowerland.de unter der Rubrik „Aktuelles & Service / Planen und Bauen / öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Nach §3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, das auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutznutzungsplan Milow unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Felix Menzel
Bürgermeister
Anlagen:
Bekanntmachung öffentliche Auslegung 1.Änderung FNP Milow
Anlage zur Bekanntmachung öffentliche Auslegung FNP Milow 1.Änderung