Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan
„Freilandsolaranlage Vieritz“ im OT Vieritz gem. §3 Abs.2 BauGB
Die Gemeinde Milower Land hat auf ihrer Sitzung am 17.03.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan (BP) „Freilandsolaranlage Vieritz“ im OT Vieritz gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Das Planverfahren zum BP wurde mit dem Aufstellungsbeschluss am 18.03.2020 beschlossen und wird im Normalverfahren nach §2 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Folgende Planungsunterlagen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum BP ausgelegt:
- Entwurf BP „Freilandsolaranlage Vieritz“ in der Fassung vom Februar 2021 bestehend aus der Planzeichnung mit Festsetzungen, der
Begründung, dem Umweltbericht, dem Fachgutachten zum Artenschutz gem. §44 BNatSchG und die Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit .
Folgende Themen und umweltbezogene Informationen sind in der Begründung und den Gutachten verfügbar und können eingesehen
werden:
- Planungsziel und Planungsrelevante Vorgaben
- Ausgangssituation und Bestandsgrundlagen
- Planungskonzept und Planfestsetzungen
- Verkehrs- und Grünflächen
- Immissions- und Denkmalschutz
- Wasserflächen u. Überschwemmungsgebiete
- Belange der Land- und Forstwirtschaft
- naturschutzrechtliche Eingriffsregelung mit Auswirkungen auf die versch. Schutzgüter
- Anlage II – Fachgutachten zum Artenschutz, spezieller Artenschutz gem. §44 BNatSchG
- Anlage I - Umweltbericht
Die Planungsunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus und können in der Gemeindeverwaltung, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land, Haus 1, Obergeschoss - Zimmer 22 (Sekretariat) in der Zeit vom
17.05.2021 bis 17.06.2021
während der Dienststunden
Mo. 9.00 - 12.00 Uhr
Di. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mi. 9.00 - 12.00 Uhr
Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Fr. 9.00 - 11.00 Uhr
eingesehen werden.
Zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen ist die Einsichtnahme zu den o. g. Zeiten nur nach vorheriger Terminabstimmung unter 03386 2709-0
möglich.
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.milowerland.de unter der Rubrik „Aktuelles &
Service / Planen und Bauen / öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Nach §3 Abs.2 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, das auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum BP „Freilandsolaranlage Vieritz“ im OT Vieritz unberücksichtigt bleiben.
Felix Menzel
Bürgermeister
Anlagen:
Bekanntmachung01 öffentliche Auslegung_BP PV-Anlage Vieritz
Bekanntmachung02 öffentliche Auslegung_BP PV-Anlage Vieritz
BP Solarpark Vieritz Planzeichnung 03_02-2021 SATZUNGSFASSUNG
BP Solarpark Vieritz_Begründung_3_02-2021 SATZUNGSFASSUNG
Stellungnahme Beteiligung TÖB gesamt