Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1.Änderung des
Flächennutzungsplans (FNP) im Geltungsbereich B-Plan „Märsche OT Vieritz
gem. §3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeinde Milower Land hat auf ihrer Sitzung am 18.12.2019 den Entwurf zur 1.Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (B-Plan) „Märsche“ im OT Vieritz gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Folgende Unterlagen zur 1.Änderung des FNP OT Vieritz werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt, die Planzeichnung mit Festsetzungen, die Begründung mit Umweltbericht und dem Artenschutz (BNatSchG) mit Bearbeitungsstand vom September 2019. Das Planverfahren wird als Normalverfahren gemäß des §2 Abs.1 BauGB durchgeführt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden. Die Erläuterungen im Planverfahren zu dem Punkt Umweltbelange und den Themen:
- Umweltbericht deren Aufgaben, Szenarienaufstellung, derzeitiger Umweltzustand
- Entwicklung und Prognose Umweltzustand
- Untersuchung der relevanten Schutzgüter: Boden, Wasser, Pflanzen/Tiere/Lebensräume, Klima /Luft, Landschaft, Kultur, biologische Vielfalt, Mensch/Gesundheit, Natura2000
- Spezieller Artenschutz gem. §44 BNatSchG mit Prüfung, Untersuchung und Auswirkungen
- Stellungnahmen aus der Beteiligung der öffentlicher Träger / Behörden und der Öffentlichkeit
Die Planungsunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus und können in der Gemeindeverwaltung, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land, Haus 1, Obergeschoss - Zimmer 22 (Sekretariat) in der Zeit vom
17.05.2021 bis 17.06.2021
während der Dienststunden
Mo. 9.00 - 12.00 Uhr
Di. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mi. 9.00 - 12.00 Uhr
Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Fr. 9.00 - 11.00 Uhr
eingesehen werden.
Zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen ist die Einsichtnahme zu den o. g. Zeiten nur nach vorheriger Terminabstimmung unter 03386 2709-0 möglich.
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.milowerland.de unter der Rubrik „Aktuelles & Service / Planen und Bauen / öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Nach §3 Abs.2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1.Änderung FNP im OT Vieritz unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Felix Menzel
Bürgermeister
Anlagen:
Bekanntmachung erneute öffentliche Auslegung 1.AE FNP Vieritz
FNP Vieritz 1.Änderung_Planurkunde
FNP Vieritz 1.Änderung_Begründung
Vorschläge zur Abwägung und zum Abwägungsbeschluss FNP Vieritz
Stellungnahme TÖB + Bürger gesamt