Anmeldung von Hunden in der Gemeinde Milower Land
Der Halter ist verpflichtet, den Hund innerhalb des Quartals des Jahres anzumelden in dem dieser angeschafft wurde. Die ersten drei Monate nach der Geburt des Hundes werden nicht steuerlich veranlagt. Somit sind diese erst nach dem erreichen eines Alters von 3 Monaten steuerlich anzumelden.
Hier zu unserem Formular: Hundeanmeldung
Es grüßt Ihre Gemeindeverwaltung