Einwohnermeldeamt "Digitale Lichtbilder ab Mai 2025"
Digitale Lichtbilder ab Mai 2025
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
Für Termine nach dem 01. Mai 2025 gilt bis auf Weiteres:
Ein papierbasiertes Lichtbild zur Beantragung nachfolgender Dokumente darf nicht mehr angenommen werden.
Nach aktuellem Stand sind dies jegliche Personalausweis- und Reiserpassdokumente.
Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:
Biometrische Passfotos können nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.