Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber (Wahlvorschlagsträger), die beabsichtigen an den Kommunalwahlen 2024 teilzunehmen, müssen einen schriftlichen Wahlvorschlag bei mir einreichen. Dieser besteht aus einer Vielzahl an Unterlagen:
1. dem Wahlvorschlag (Anlage 5a),
2. der Erklärung einer jeden Bewerberin bzw. eines jeden Bewerbers, dass sie oder er seiner Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt (Anlage 7a),
3. für jede vorgeschlagene Bewerberin bzw. für jeden vorgeschlagenen Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde, dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist (Anlage 8a),
4. für jede Unionsbürgerin bzw. jeden Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt über ihre bzw. seine Staatsangehörigkeit und darüber, dass sie oder er nicht in ihrem oder seinen Mitgliedsstaat von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist (Anlage 8c),
5. nur bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Listenvereinigungen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber (Anlage 9a) sowie
6. nur sofern erforderlich (siehe § 28a BbgKWahlG) die ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften.
Beim Ausfüllen der unter Nummer 1 bis 5 genannten Anlagen müssen Angaben oft mehrfach, teilweise bis zu vier Mal eingetragen werden, wie beispielswiese die Daten der Bewerberinnen und Bewerber. Solche Mehrfachangaben verursachen nicht nur erheblichen Aufwand beim Ausfüllen der Anlagen, sie bergen außerdem ein erhebliches Fehlerrisiko. Inkonsistente Daten machen eine Rücksprache bei der Vertrauensperson des Wahlvorschlags erforderlich und verursachen bei allen Beteiligten zusätzlichen Arbeits- und Dokumentationsaufwand.
Um die Erfassung von Wahlvorschlägen zu erleichtern, wird unter der Adresse https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/index ein Online-Portal zur Verfügung gestellt, über das Sie formulargestützt Ihren Wahlvorschlag erfassen können. In dem Portal können Sie die Vordrucke für die einzelnen kommunalen Wahlen bequem ausfüllen, Zwischenstände herunterladen und speichern sowie ausdrucken. Sie werden Schritt für Schritt durch den Wahlvorschlag und die Niederschrift geführt.
Die unter den o. a. Nummern 2 bis 5 aufgeführten Unterlagen werden automatisch über den Formularserver anhand der im Wahlvorschlag eingetragenen Daten erstellt. Mehrfach benötigte Angaben müssen nur einmal eingegeben werden.
Sollten sich z. B. die Listenplätze der bereits eingetragenen Bewerberinnen und Bewerber geändert haben, kann die Reihenfolge der Listenplätze nachträglich problemlos korrigiert werden. In der anschließend erzeugten Druckversion des Wahlvorschlages werden die Bewerberinnen und Bewerber in der geänderten Reihenfolge angezeigt.
Ihre erfassten Daten werden nicht im System gespeichert. In jedem Arbeitsschritt ist es jedoch möglich, den Arbeitsstand lokal auf Ihrem PC zu speichern und die Eingabe zu unterbrechen; dabei wird eine HTML-Datei erzeugt. Um die Eingabe fortzusetzen bzw. zu korrigieren, öffnen Sie einfach die gespeicherte HTML-Datei in Ihrem Webbrowser und folgen Sie dort den weiteren Hinweisen. Ich empfehle, den Arbeitsstand vor dem Einreichen unbedingt zu speichern. Nur so sind eventuell nachträglich erforderliche Korrekturen digital möglich.
Wenn die Dateneingabe abgeschlossen ist, wird der Wahlvorschlag durch die Funktion “Einreichen” elektronisch an mich übermittelt. Die Formulare für den Wahlvorschlag können dann von Ihnen als PDF-Dokument heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Sie können die benötigten Formulare, aber auch schlicht als Datei runterladen und dann manuell ausfüllen. Die Formulare finden Sie hier:
https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschlaegen
Nach dem Unterschreiben muss der Wahlvorschlag rechtzeitig bis zum Ablauf der Einreichungsfrist, 04.04.2024, um 12:00 Uhr schriftlich im Original bei mir eingereicht werden. Eine ausschließlich elektronische Einreichung des Wahlvorschlages über den Formularserver gilt nicht als eingereichter Wahlvorschlag. Eine inhaltliche Vorprüfung des Wahlvorschlages erfolgt erst, wenn der Wahlvorschlag schriftlich im Original bei mir eingegangen ist. Der fertige Wahlvorschlag sollte deshalb umgehend an mich übersandt werden.
Insgesamt vereinfacht und beschleunigt der Formularserver die Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung eines Wahlvorschlags für die Kommunalwahlen erheblich.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
K. Stieler
Wahlleiterin