Bekanntmachung Erteilung von Wahlscheinen
Beantragung von Wahlscheinen
Die Beantragung von Wahlscheinen, gem. § 25 (4) Satz 1 BbgKWahlV bzw. § 26 (4) Satz 1 EuWO
kann bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr erfolgen.
Die Beantragung von Wahlscheinen, gem. §§ 25 (4) Satz 2 ff. BbgKWahlV bzw. § 26 (4) Satz 2 ff. kann
bis zum 09.06.2024, 15. 00 Uhr erfolgen.
Hierzu erreichen Sie einen Mitarbeiter der Wahlbehörde in der Verwaltung der Gemeinde Milower
Land oder unter folgender Telefonnummer: 03386/270922
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
M. Albrecht