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Bekanntmachung Erteilung von Wahlscheinen

06.​06.​2024

Beantragung von Wahlscheinen

 


Die Beantragung von Wahlscheinen, gem. § 25 (4) Satz 1 BbgKWahlV bzw. § 26 (4) Satz 1 EuWO
kann bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr erfolgen.


Die Beantragung von Wahlscheinen, gem. §§ 25 (4) Satz 2 ff. BbgKWahlV bzw. § 26 (4) Satz 2 ff. kann
bis zum 09.06.2024, 15. 00 Uhr erfolgen.


Hierzu erreichen Sie einen Mitarbeiter der Wahlbehörde in der Verwaltung der Gemeinde Milower
Land oder unter folgender Telefonnummer: 03386/270922

 


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 Unterschrift Albrecht_Mirko schwarz 
M. Albrecht