Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan
„Am Mühlenberg“ im OT Großwudicke gem. §4a Abs.3 BauGB
Die Gemeinde Milower Land hat auf ihrer Sitzung am 17.03.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan (BP) „Am Mühlenberg“ im OT Großwudicke
gebilligt und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Das
Planverfahren zum BP wurde mit dem Aufstellungsbeschluss am 23.10.2019 beschlossen und im vereinfachten Verfahren nach §13b BauGB durchgeführt. Mit dem Verfahren nach § 13b BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Folgende Planungsunterlagen werden zur
Beteiligung der Öffentlichkeit zum BP ausgelegt:
- Entwurf BP „Am Mühlenberg“ in der Fassung vom Dezember 2020 bestehend aus der Planzeichnung mit Festsetzungen, der Begründung, dem Immissionsschutzgutachten vom 22.10.2020 incl. DIN 4109, dem Fachgutachten zur Blendwirkung der benachbarten Photovoltaikanlage vom 12.10.2020 und die bisherigen Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Die Planungsunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus und können in der Gemeindeverwaltung, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land, Haus 1, Obergeschoss - Zimmer 22 (Sekretariat) in der Zeit vom:
17.05.2021 bis 17.06.2021
während der Dienststunden
Mo. 9.00 - 12.00 Uhr
Di. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mi. 9.00 - 12.00 Uhr
Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Fr. 9.00 - 11.00 Uhr
eingesehen werden.
Zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen ist die Einsichtnahme zu den o. g. Zeiten nur nach vorheriger Terminabstimmung unter 03386 2709-0
möglich. Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.milowerland.de unter der Rubrik „Aktuelles &
Service / Planen und Bauen / öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Nach §4a Abs.3 BauGB ist die Öffentlichkeit über die geänderte oder ergänzte Planung zum Bauleitverfahren öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum BP „Am Mühlenberg“ im OT Großwudicke unberücksichtigt bleiben.
Felix Menzel
Bürgermeister
Anlagen:
Bekanntmachung01 öffentliche Auslegung BP Am Mühlenberg Großwudicke
Bekanntmachung02 öffentliche Auslegung BP Am Mühlenberg Großwudicke
BP Am Mühlenberg Großwudicke Planzeichnung
BP Am Mühlenberg Großwudicke Begründung
BP Am Mühlenberg Großwudicke Schallschutzgutachten
BP Am Mühlenberg Großwudicke Blendgutachten
BP Mühlenweg Bützer_DIN4109-1 Schallschutz Hochbau
STN00 öffentliche Auslegung Bürgerbeteiligung
STN00a Bürger01 Öffentlichekeitsbeteiligung
STN2 MIL Gemeinsame Landesplanung
STN3 Regionale Planungsgem. HVL-Fläming
STN5 Landesamt Bergbau, Geologie
STN8a Landesbetrieb Straßenwesen
STN8b Landesbetrieb Straßenwesen
STN9 Wasser-Abwasserverband Rathenow
STN13 Industrie-Handelskammer Potsdam